Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ausführung der fotografischen Arbeit

Der Fotograf behält das Recht, die fotografische Arbeit in jeder Form und auf jedem Träger (insbesondere im Internet) zu veröffentlichen. Sind auf den Bildern Personen mit abgebildet, wird der Fotograf diese nur mit der Zustimmung dieser Personen veröffentlichen.

 

Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden, bleibt die Gestaltung und Bearbeitung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel.

 

Das Aufnahme-Equipment, das für die Ausführung der fotografischen Arbeit erforderlich ist, wird vom Fotografen gestellt.

 

Der Fotograf behält sich vor ein Shooting abzubrechen, wenn ein Tier sich unwohl fühlt, zu gestresst ist und/oder Angst hat. Dem Kunden wir ein Ersatztermin oder die kostenfreie Stornierung offeriert. 

 

Die Fotografien werden während 3 Jahren archiviert und sind in diesem Zeitraum jederzeit wieder bestellbar. Danach werden die Bilder unwiderruflich gelöscht.

 

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen. 

 

Die Basis-Shootingkosten sind, vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung, im Voraus zu überweisen. Die Verrechnung von zusätzlich bestellten Bildern erfolgt nach dem Shooting separat auf Rechnung (Vorkasse). Es wird keine MwSt verrechnet.

 

Haftung des Fotografen 

Der Fotograf haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten von Hilfspersonen.

 

Der Kunde hat seine Mängelrüge innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

 

Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden

Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung, erhält der Kunde die gekauften Exemplare zur zeitlich unlimitierten, freien privaten Verwendung. 

 

Eine Veränderung der Bilder ist, vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung, nicht gestattet. 

 

Der Kunde erhält Zugang zu einer passwortgeschützten Fotogalerie zur Auswahl der Bilder. Das Passwort ist vertraulich zu behandeln. Die Bilder in dieser Galerie dürfen nicht heruntergeladen und/oder anderweitig vervielfältigt oder geteilt werden.

 

Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung, darf der Kunde die fotografische Arbeit nur zu dem obengenannten Zweck verwenden. Jeder vereinbarungswidrige Gebrauch verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von CHF 1‘500.00 zu bezahlen.

 

Der Verkauf und/oder die Übertragung der Bildrechte an Dritte, insbesondere für kommerzielle Zwecke, ist nicht erlaubt. Eine Weitergabe der Bilder an Dritte zur Erstellung von weiteren Produkten (z.B. Collagen oder Aufkleber) ist nur nach Absprache und schriftlicher Bestätigung mit dem Fotografen gestattet.

 

Der Kunde hat bei der mit dem Fotografen bestimmten Verwendung des Werks in Online- oder Printmedien stets den Namen des Fotografen in geeigneter Form zu erwähnen. Entweder mittels Logo des Fotografen auf dem Bild oder mit einer textlichen Erwähnung unterhalb des Bildes. Bei Weglassung des Vermerks schuldet der Kunde zusätzlich zum vereinbarten Honorar eine Entschädigung im Umfang von 50% des Honorars.

 

Alle Bild- und Urheberrechte bleiben stets beim Fotografen. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.

 

Referenzen / Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen

Der Fotograf hat jederzeit das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen und die erstellten Bilder auf eigenen Onlineportalen (z.B. Website, Facebook, 500px) zu publizieren, sofern keine anderweitige, schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist.

 

Wurde im Einzelfall schriftlich ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde das Urheberrecht an der fotografischen Arbeit erhält, so behält der Fotograf das Recht, die fotografische Arbeit für eigene Zwecke zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Webseite, in Portfolios, an Kunstaustellungen etc.

 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz des Fotografen. 

 

Weiach / Rüti im Juni 2017

Feen und Waldgeister-Shooting

 

Wir danken allen zwei-und vierbeinigen TeilnehmerInnen für den schönen Sonntag Vormittag. Ihr wart alle grossartig und jede/r für sich einzigartig!

 

Unter diesem Link findest du einige Fotos des SmA-Events an der wunderschönen verwunschenen Wasserlocation.

 

 

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